// für eine abrechenbare Leistung mit den Pflegekassen
Nach § 45 SGB XI können ambulante Dienste neben Beratungsgesprächen nach § 37 SGB XI im häuslichen Umfeld auch individuelle häusliche Schulungen durchführen und mit den Pflegekassen abrechnen. Diese Fortbildung qualifiziert Sie, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Individualberatungen und -schulungen durchzuführen.
Dieser Kurs ist auch als Online-Weiterbildung verfügbar:
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