- Kosten der Weiterbildung
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsaufwand
Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Förderungszuschuss erhalten.
Voraussetzungen:
- Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- förderungswürdig: Betriebswirt, Fachwirt, Weiterbildungen
- im Bereich der Gesundheitsfachberufe, fachübergreifende Weiterbildungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- nicht rückzahlbar
- Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden
Weitere Infos unter www.hk24.de
Voraussetzungen:
Mindeststundenzahl 400 UE, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung
Einkommens-, alters- und vermögensunabhängig
Zuschuss von 50 % (nicht rückzahlungspflichtig)
Zinsfreies Darlehen bei Tilgung innerhalb der Karenzzeit
bei bestandener Prüfung Erlass von 50 % der Darlehenssumme
Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de
care for care Hamburg kann auch in den kommenden Jahren einen Beitrag zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation in der Hamburger Pflege leisten!
Der Name des Projektes lautet nun care for care Hamburg. Qualifizierung in der Pflege 2 und die Laufzeit erstreckt sich von Januar 2025 bis Dezember 2028. Umfangreiche Fördermittel aus der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg ermöglichen weiterhin Qualifizierung und Weiterbildung für alle Beschäftigten in der Pflege und auch für diejenigen, die in das Berufsfeld einsteigen möchten.
Kontakt und weitere Informationen unter:
Tel. 040 – 60 77 46 52 0, E-Mail: careforcare@agfw-hamburg.de oder www.careforcare-hamburg.de
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern Beschäftigte in Hamburger Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern sowie Selbstständige für berufliche Weiter- und Fortbildungen. Die Förderung beträgt 40 % der Lehrgangskosten:
- bei Lehrgangskosten bis zu 2.499,00 Euro: max. 750 Euro
- bei Lehrgangskosten ab 2.500,00 Euro: max. 1.000 Euro
Weitere Infos unter www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus
Der Weiterbildungsbonus wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Der Zuschuss wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Antragsteller*in bzw. Zuwendungsempfänger*in gewährt. Der/die Arbeitgeber*in muss sich mit 40 % an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Alle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/
Kontakt
Wir beraten Sie gern:
Constanze Eschler
Lembke Seminare und Beratungen GmbH